Bundesfinanzministerium legt neues Enteignungsgesetz vor (VVBG)
Das Enteignungsgesetz wird getarnt mit dem Namen "Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetz" (VVBG).
Verdächtig macht sich jeder mit Vermögensgegenständen im Wert von mehr als 100.000 Euro, also auch Immobilien, Autos, Wertdepots, Firmen, Schmuck etc.
Es beinhaltet zudem eine Beweislastumkehr, d.h. der Beschuldigte muss nachweisen, wie er den Vermögensgegenstand erworben hat - unabhängig von einem eingeleiteten Strafverfahren!
Man definiert bestimmte Länder als geographische Risikogebiete, um noch leichter enteignen zu können, sofern man Vermögenswerte dort hält oder von dort nach Deutschland überführt. Dazu gehören nicht nur Schurkenstaaten, sondern auch Länder wie die VAE, Karibische Inseln, China, Türkei, Russland, Zypern, Malta. Die Länderliste wird von der EU regelmäßig nach Belieben erweitert.
Insgesamt gibt es 30 willkürliche Kriterien im geplanten Gesetz.
Nochmal: Es reicht der Verdacht des Staates. Stichhaltige Beweise oder Strafverfahren sind für den Einzug von Vermögen nicht mehr erforderlich!
Erbt man also das kleine Einfamilienhäuschen der Oma, fällt man schnell unter Generalverdacht und wird im schlimmsten Fall von einem übergriffigen Staatswesen ausgenommen wie die berühmte Weihnachtgans.
Selbstverständlich sorgt man auf diese Weise auch für unterwürfige Bürger, die mit Regierungskritik eher sparsam umgehen. Das nennt man zu Recht einen wahrlich großen Wurf der Ampel!
Die Büxe der Pandora ist geöffnet!
Sie präsentieren uns die gesetzliche Grundlage zur Enteignung und nicht die zur Bekämpfung der Finanzkriminalität. Das sollte jedem klar sein.