Durchführungsverordnung zur Genehmigung des Inverkehrbringens von teilweise entfettetem Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrillen) als neuartiges Lebensmittel

Die EU hat für das neue Jahr 2023 die Erlaubnis erteilt, Insekten (Hausgrillen) in Backwaren, Nudeln und andere Fertigprodukte "für die allgemeine Bevölkerung" zu mischen.

Die Menschen müssen selbst in Erfahrung bringen, dass "Acheta domesticus" zu Pulver gemahlene, beigemengte Hausgrillen sind, und müssen eigenverantwortlich prüfen, ob sie darauf allergisch reagieren könnten.

Folgende Produkte "für die allgemeine Bevölkerung" können demnächst mit beigemengte Hausgrillen (Acheta domesticus) im Verkauf liegen:

  • Mehrkornbrot
  • ehrkornbrötchen
  • Crackern und Brotstangen
  • Getreideriegeln
  • Trockene Vormischungen für Backwaren
  • Kekse
  • trockenen gefüllten und ungefüllten Teigwarenerzeugnisse
  • Soßen
  • verarbeitete Kartoffelerzeugnisse
  • Gerichte auf Basis von Leguminosen und Gemüse
  • Pizza
  • Allgemeine Erzeugnisse aus Teigwaren und Molkenpulver
  • Fleischanalogen (vegetarische Fleischalternativen)
  • Suppen und Suppenkonzentraten, Suppenpulver
  • Snacks auf Maismehlbasis
  • Bierähnliche Getränken
  • Schokoladenerzeugnissen, Nüssen und Ölsaaten
  • Snacks (außer Chips) sowie Fleischzubereitungen

Die Zulassung beginnt am 24. Januar 2023.

Dazu der Artikel "Darum sind Lebensmittel aus Insekten nicht erlaubt" aus 2016: https://www.deutschlandfunknova.de/beitrag/ernaehrung-endlich-insekten-essen

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