Neue Verordnung ermöglicht EU-Kommission Ausrufung einer Pandemie wegen “gesundheitlichem Notstand”
Während alle Aufmerksamkeit der kritischen Öffentlichkeit dem Pandemievertrag und der Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften für die WHO gilt, hat die EU-Kommission im vergangenen Herbst bereits eine Verordnung erlassen, die ihr die gleichen Maßnahmen ermöglicht. Eine der WHO ähnliche Gesundheitsdiktatur kann durch die EU-Kommission aus sehr weit gespannten Gründen eingerichtet werden.
Die Verordnung umfasst eine Reihe von Möglichkeiten zur “Feststellung eines gesundheitlichen Notstandes” sowie von Maßnahmen in
Bereichen wie
- „Gesundheit in allen Politikbereichen“
- schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahr“ aufgrund biologischer, chemischer, umwelt- aber auch klimabedingter Faktoren
- Rettung des Klimas
mit Maßnahmen wie
- in Bezug auf Arzneimittel und Medizinprodukte
- verstärkte Überwachung durch integriertes Überwachungssystem mit künstlicher Intelligenz
- Bildung einer „Notfalleinsatzgruppe“
- Erleichterung klinischer Prüfung für Arzneimittel
- beschleunigte Zulassungsverfahren von Arzneimitteln und Medizinprodukten
- Verbindung zwischen öffentlicher und privater Partnerschaft durch die Einbeziehung sektorübergreifender Interessengruppen
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