Neue Verordnung ermöglicht EU-Kommission Ausrufung einer Pandemie wegen “gesundheitlichem Notstand”

Während alle Aufmerksamkeit der kritischen Öffentlichkeit dem Pandemievertrag und der Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften für die WHO gilt, hat die EU-Kommission im vergangenen Herbst bereits eine Verordnung erlassen, die ihr die gleichen Maßnahmen ermöglicht. Eine der WHO ähnliche Gesundheitsdiktatur kann durch die EU-Kommission aus sehr weit gespannten Gründen eingerichtet werden.

Die Verordnung umfasst eine Reihe von Möglichkeiten zur “Feststellung eines gesundheitlichen Notstandes” sowie von Maßnahmen in

Bereichen wie

  • „Gesundheit in allen Politikbereichen“
  • schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahr“ aufgrund biologischer, chemischer, umwelt- aber auch klimabedingter Faktoren
  • Rettung des Klimas

mit Maßnahmen wie

  • in Bezug auf Arzneimittel und Medizinprodukte
  • verstärkte Überwachung durch integriertes Überwachungssystem mit künstlicher Intelligenz
  • Bildung einer „Notfalleinsatzgruppe“
  • Erleichterung klinischer Prüfung für Arzneimittel
  • beschleunigte Zulassungsverfahren von Arzneimitteln und Medizinprodukten
  • Verbindung zwischen öffentlicher und privater Partnerschaft durch die Einbeziehung sektorübergreifender Interessengruppen

Ganzen Artikel lesen: https://tkp.at/2023/04/21/neue-verordnung-ermoeglicht-eu-kommission-ausrufung-einer-pandemie-wegen-gesundheitlichem-notstand/

Zurück